Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Forstmehren für die Haushaltsjahr 2002 und 2003

vom 16.01.2002

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.12.1994 (GVBl. S. 153) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan wird für das

Haushaltsjahr Haushaltsjahr

20022003

im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 76.020 ¤76.920 ¤

in der Ausgabe auf76.020 ¤76.920 ¤

im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 0 ¤51.000 ¤

in der Ausgabe auf0 ¤51.000 ¤

§ 2

Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 ¤0 ¤

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf 0 ¤0 ¤

3. der Höchstbetrag der

Kassenkredite auf 0 ¤0 ¤

§ 3

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.300 v.H.

b) für Grundstücke

(Grundsteuer B) 300 v.H.300 v.H.

2. Gewerbesteuer380 v.H.380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24,00 ¤24,00 ¤

für den zweiten Hund 36,00 ¤36,00 ¤

für jeden weiteren Hund45,00 ¤45,00 ¤

Forstmehren, 16.01.2002Birkenbeul

Ortsgemeinde ForstmehrenOrtsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28. Januar 2002 bis 05. Februar 2002, während der Dienststunden - montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Rathaus in Altenkirchen, Rathausstraße 13, Zimmer 113, öffentlich aus.

Forstmehren, 16.01.2002Birkbenbeul

Ortsgemeinde ForstmehrenOrtsbürgermeister