Bekanntmachung
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Haushaltssatzung der
Ortsgemeinde Forstmehren für die Haushaltsjahr 2002 und 2003
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vom 16.01.2002
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Der Ortsgemeinderat hat
aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom
31.12.1994 (GVBl. S. 153) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die
hiermit bekannt gemacht wird:
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§ 1
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Der Haushaltsplan wird
für das
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Haushaltsjahr
Haushaltsjahr
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20022003
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im
Verwaltungshaushalt
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in der Einnahme auf 76.020 ¤76.920 ¤
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in der Ausgabe auf76.020 ¤76.920 ¤
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im Vermögenshaushalt
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in der Einnahme auf 0 ¤51.000 ¤
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in der Ausgabe auf0 ¤51.000 ¤
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§ 2
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Es werden festgesetzt
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1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0 ¤0 ¤
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2. der Gesamtbetrag der
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Verpflichtungsermächtigungen
auf 0 ¤0 ¤
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3. der Höchstbetrag der
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Kassenkredite
auf 0 ¤0 ¤
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§ 3
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Die Steuerhebesätze für
die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
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1. Grundsteuer
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a)
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.300 v.H.
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b)
für Grundstücke
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(Grundsteuer
B) 300 v.H.300 v.H.
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2. Gewerbesteuer380 v.H.380 v.H.
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Die Hundesteuer beträgt
für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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für den ersten Hund 24,00 ¤24,00 ¤
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für den zweiten Hund 36,00 ¤36,00 ¤
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für jeden weiteren Hund45,00 ¤45,00 ¤
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Forstmehren,
16.01.2002Birkenbeul
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Ortsgemeinde
ForstmehrenOrtsbürgermeister
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Hinweis:
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Der Haushaltsplan liegt
zur Einsichtnahme vom 28. Januar 2002 bis 05. Februar 2002, während der
Dienststunden - montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
dienstags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 Uhr bis
18.00 Uhr, im Rathaus in Altenkirchen, Rathausstraße 13, Zimmer 113,
öffentlich aus.
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Forstmehren,
16.01.2002Birkbenbeul
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Ortsgemeinde
ForstmehrenOrtsbürgermeister
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