03.05.2012 - Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Forstmehren für die Haushaltsjahre 2012 und 2013

Öffentliche Bekanntmachung
 
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Forstmehren für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 vom 25. April 2012
 
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
 
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden Haushaltsjahr 2012 / Haushaltsjahr 2013
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 143.390 EUR / 127.540 EUR
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 143.995 / EUR 137.765 EUR
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) - 605 EUR / - 10.225 EUR
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf 127.970 EUR / 112.120 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf 111.995 EUR / 105.765 EUR
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 15.975 EUR / 6.355 EUR
die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR / 0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR / 0 EUR
Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR / 0 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR / 0 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 500 EUR / 500 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 500 EUR / - 500 EUR
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR / 0 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 15.475 EUR / 5.855 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 15.475 EUR / - 5.855 EUR
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 127.970 EUR / 112.120 EUR
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 127.970 EUR / 112.120 EUR
Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 15.475 EUR / 5.855 EUR
 
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0 EUR / 0 EUR
 
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,werden veranschlagt auf 0 EUR / 0 EUR
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden veranschlagt auf 0 EUR / 0 EUR
 
§ 4 Steuerhebesätze
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 / Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. / 300 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 338 v. H. / 338 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H. / 380 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden
für den ersten Hund 30 EUR / 30 EUR
für den zweiten Hund 72 EUR / 72 EUR
für jeden weiteren Hund 150 EUR / 150 EUR
für gefährliche Hunde i.S.d. Gefahrenabwehrverordnung vom 20.06.2000 600 EUR / 600 EUR
 
§ 5 Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals (Stand der Eröffnungsbilanz) 470.330 EUR
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2007 479.150 EUR
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2008 489.561 EUR
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2009 455.042 EUR
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2010 454.067 EUR
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2011 noch zu ermitteln
 
§ 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000 EUR / 1.000 EUR überschritten sind.
 
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 0 EUR / 0 EUR sind im Einzelnen im Teilfinanzhaushalt darzustellen.
 
Forstmehren, 25. April 2012
Erhard Burmester
Ortsgemeinde Forstmehren Ortsbürgermeister
 
Haushaltsvermerke: Nach § 16 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) werden alle Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Nach § 16 Abs. 4 GemHVO werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des selben Teilfinanzhaushalts für einseitig deckungsfähig erklärt.
 
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, 7. Mai 2012, bis Dienstag, 15. Mai 2012, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses - Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr - bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, Zimmer 113, öffentlich aus.
 
Forstmehren, 25. April 2012
Erhard Burmester
Ortsgemeinde Forstmehren Ortsbürgermeister

 

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