03.05.2012 - Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Forstmehren für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 |
Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Forstmehren für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 vom 25. April 2012 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden Haushaltsjahr 2012 / Haushaltsjahr 2013 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf 143.390 EUR / 127.540 EUR der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 143.995 / EUR 137.765 EUR Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) - 605 EUR / - 10.225 EUR 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf 127.970 EUR / 112.120 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 111.995 EUR / 105.765 EUR Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 15.975 EUR / 6.355 EUR die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR / 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR / 0 EUR Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0 EUR / 0 EUR die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 EUR / 0 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 500 EUR / 500 EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit - 500 EUR / - 500 EUR die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR / 0 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 15.475 EUR / 5.855 EUR Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit - 15.475 EUR / - 5.855 EUR der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 127.970 EUR / 112.120 EUR der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 127.970 EUR / 112.120 EUR Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr 15.475 EUR / 5.855 EUR § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 0 EUR / 0 EUR § 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten,werden veranschlagt auf 0 EUR / 0 EUR Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden veranschlagt auf 0 EUR / 0 EUR § 4 Steuerhebesätze Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2012 / Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. / 300 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 338 v. H. / 338 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. / 380 v. H. 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden für den ersten Hund 30 EUR / 30 EUR für den zweiten Hund 72 EUR / 72 EUR für jeden weiteren Hund 150 EUR / 150 EUR für gefährliche Hunde i.S.d. Gefahrenabwehrverordnung vom 20.06.2000 600 EUR / 600 EUR § 5 Eigenkapital Stand des Eigenkapitals (Stand der Eröffnungsbilanz) 470.330 EUR Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2007 479.150 EUR Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2008 489.561 EUR Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2009 455.042 EUR Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2010 454.067 EUR Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2011 noch zu ermitteln § 6 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 1.000 EUR / 1.000 EUR überschritten sind. § 7 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 0 EUR / 0 EUR sind im Einzelnen im Teilfinanzhaushalt darzustellen. Forstmehren, 25. April 2012 Erhard Burmester Ortsgemeinde Forstmehren Ortsbürgermeister Haushaltsvermerke: Nach § 16 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) werden alle Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushalts für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Nach § 16 Abs. 4 GemHVO werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zugunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des selben Teilfinanzhaushalts für einseitig deckungsfähig erklärt. Hinweis: Der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, 7. Mai 2012, bis Dienstag, 15. Mai 2012, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses - Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr - bei der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen, Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen, Zimmer 113, öffentlich aus. Forstmehren, 25. April 2012 Erhard Burmester Ortsgemeinde Forstmehren Ortsbürgermeister
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