Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderats vom 27. Oktober 2011

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderats vom 27. Oktober 2011
Zu Beginn dieser Sitzung stand die DSL-Versorgung zur Beratung. Der Landkreis Altenkirchen hat sich für eine bessere DSL-Versorgung im Kreisgebiet bemüht. Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie des Kreises lag vor. Leider wurde beim Interessenbekundungsverfahren für Forstmehren kein Breitbandanbieter gefunden. Um für Forstmehren zukunftsfähige Strukturen zu schaffen, wird eine Ausschreibung mit den Nachbargemeinden Rettersen, Mehren, Hirz-Maulsbach, Fiersbach, Ersfeld und Kraam angestrebt. Ohne die anderen Ortsgemeinden wird Forstmehren kein Angebot von der Telekom erhalten. Bei Gesprächen mit der Deutschen Telekom ergaben sich Kosten von insgesamt ca. 238.000 EUR für einen oberirdischen Ausbau für alle Orte zusammen. Die Kosten für Kraam, Ersfeld und Forstmehren betragen ca. 50.000 EUR für einen oberirdischen Ausbau. Für ihre Ortsgemeinde beträgt der Anteil nach Anschlüssen ca. 21.969,70 EUR. Die genaue Summe ergibt sich erst nach einer Ausschreibung, wenn die entsprechenden Angebote vorliegen.
Derzeit werden nur Ausschreibungen durch das Land zugelassen, wenn die Finanzierung durch das Land geklärt ist. In diesem Zusammenhang wollten wir bis zum 30.09.2011 abstimmen, ob eine Landesförderung erfolgt. Derzeit befürchten wir, dass wir für unsere angedachten DSL-Projekte kurzfristig keine Fördermittel vom Land Rheinland-Pfalz erhalten. Der Fördertopf für 2011 ist ausgeschöpft; dennoch liegen derzeit für ca. 10 Mio. Euro Förderanträge bzw. Fördervoranfragen vor. Für 2012 rechnen wir mit neuen Landeshaushaltsmitteln in Höhe von 6-7 Mio. Euro. Eine Inanspruchnahme dieser Mittel setzt eine Ausschreibung entsprechend den Förderrichtlinien voraus. Diese halten eine Versorgung von 2 Mbit für ausreichend und verlangen eine technikneutrale Ausschreibung. Dort, wo derzeit oder in naher Zukunft mit einer Versorgung über die sogenannte LTE-Technik gerechnet werden kann, ist ein Förderausschluss zu erwarten. Die Deutsche Telekom hat bisher signalisiert, dass wir derzeit bei einer Ausschreibung auf die erforderlichen leitungsgebundenen Angebote hoffen können. Aber bei den Ortsgemeinden Heupelzen, Idelberg, Ingelbach, Ölsen und Werkhausen ist selbst das fraglich. Bei weiterem Ausbau von LTE-Techniken befürchten wir, dass die Deutsche Telekom uns einen Ausbau mit Glasfaser in Zukunft in der Fläche nicht mehr anbieten wird. Daher ist es wichtig, jetzt schnelle Entscheidungen zu treffen, die zukunftsweisend sind und unsere Orte mit Glasfaser versorgen. Die Verbandsgemeinde hat vor, die Ortsgemeinden bei der Umsetzung zu unterstützen. Für die mögliche Verteilung wurden die vorhandenen bzw. betroffenen Telefonanschlüsse zu Grunde gelegt.
Voraussichtliche Kosten (Aufteilung der Gesamtkosten nach Telefonanschlüssen):
Ortsgemeinde / Telefonanschlüsse / Einzelkosten
Kraam (ohne Heuberg) / 46 / 17.424,24 EUR
Ersfeld / 28 / 10.606,06 EUR
Forstmehren / 58 / 21.969,70 EUR
Gesamt: / 132 / 50.000,00 EUR
Es besteht die Möglichkeit, dass die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde die Aufgabe der DSL-Versorgung / Breitbandversorgung gemäß § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) als eigene Aufgabe der Verbandsgemeinde anbieten. Die Verbandsgemeinde würde dann eine Ausschreibung durchführen und alle notwendigen Entscheidungen und Maßnahmen treffen und die Vorfinanzierung zunächst einmal übernehmen. Die Kostenerstattung würde mit einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde geregelt. Finanzschwächeren Ortsgemeinden kann insoweit über Finanzierungsprobleme hinweggeholfen werden. Dafür ist es notwendig, dass die jeweilige Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde die Aufgabe anbietet. Damit der Ortsbürgermeister ggf. handeln kann, ist diese Ermächtigung erforderlich. Der Ortsgemeinderat sprach sich dafür aus, eine zukunftsfähige Breitbandversorgung für den Ort Forstmehren zu schaffen und die Finanzmittel in der erforderlichen Höhe bereitzustellen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die für die Planung und Ausschreibung erforderlichen Vereinbarungen in Abstimmung mit den Beigeordneten zu treffen und die Aufgabe Breitbandversorgung/DSL der Verbandsgemeinde Altenkirchen als eigene Aufgabe der Verbandsgemeinde anzubieten. Die Ortsgemeinde trägt die auf sie entfallenden Kosten. Die Rückzahlungsmodalitäten werden gesondert vereinbart.
 
Anschließend informierte Ortsbürgermeister Burmester die Ratsmitglieder über die eingeholten Angebote zum geplanten Rückschnitt am Spielplatz. Nach eingehender Beratung stimmte der Ortsgemeinderat einstimmig zu, den Bauhof der Verbandsgemeinde Altenkirchen mit dem Rückschnitt im Laufe des Winters zu beauftragen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, den entsprechenden Auftrag an den Bauhof zu erteilen.
 
Unter Punkt 3 der Tagesordnung befasste sich der Rat mit der Haushaltsplanung 2012 - 2013 und Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern sowie für die Hundesteuer.
· Der Ortsbürgermeister informierte den Rat und die anwesenden Einwohner zu den bisher geltenden Hebesätzen der Ortsgemeinde Forstmehren. Die Ortsgemeinde Forstmehren hat seit vielen Jahren die niedrigsten Hebesätze bei der Grundsteuer B (300) innerhalb der Verbandsgemeinde Altenkirchen. Der vom Land vorgegebene Nivellierungssatz liegt dagegen bei 338. Bei dieser Konstellation verbleiben von den erhobenen Steuern lediglich 3 % bei der Ortsgemeinde. Da langfristig bei allen Investitionsentscheidungen der Ortsgemeinde, ggf. auch ein beantragter Landeszuschuss sich an den Nivellierungssätzen orientiert, wurde vorgeschlagen, ab dem Haushaltsjahr 2012 den Hebesatz für die Grundsteuer B auf den Nivellierungssatz von 338 anzuheben.
· Das Land Rheinland-Pfalz hat das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) mit Wirkung zum 1. Januar 2011 geändert. Neben einer Reihe anderer Änderungen ist zum einem der Schwellenwert von 76,24 % auf 75 % herabgesetzt worden. Durch diese Reduzierung erhalten die Ortsgemeinden weniger Schlüsselzuweisungen A.
Zum anderen sind die Ortsgemeinden insbesondere durch die Änderung der sogenannten "Nivellierungssätze" bei den Realsteuern betroffen. Die Steuereinnahmen bei der Grundsteuer A und B sowie bei der Gewerbesteuer werden auf der Grundlage der Ist-Einnahmen, unabhängig von dem jeweiligen Hebesatz der Ortsgemeinde, bei der Ermittlung der Steuerkraft auf die sogenannten "Nivellierungssätze" umgerechnet. Das bedeutet, dass die Ortsgemeinde bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung und somit auch bei der Berechnung der Umlagen für Kreis und Verbandsgemeinde so gestellt wird, als ob sie Hebesätze in Höhe der Nivellierungssätze hätte. Liegen die gemeindlichen Hebesätze unter den Nivellierungssätzen, so zahlt die Ortsgemeinde Umlagen auch für Steuerbeträge, die sie tatsächlich nicht einnimmt. Das Gleiche gilt für die Berechnung von Schlüsselzuweisungen.
Seitens des Landes wurden die Nivellierungssätze wie folgt geändert:
Bisheriger / Neuer Nivellierungssatz:
Grundsteuer A 269 v. H. / 285 v. H.
Grundsteuer B 317 v. H. / 338 v. H.
Gewerbesteuer 352 v. H. / Unverändert
Rein rechnerisch erhöht sich hierdurch die Steuerkraft der Ortsgemeinden. Dies hat zur Folge, dass bei gleichbleibenden Hebesätzen die Ortsgemeinden weniger Schlüsselzuweisungen A erhalten und höhere Umlagen an den Kreis und an die Verbandsgemeinde zahlen müssen. Der Unterschied ist insbesondere bei der Grundsteuer B wesentlich. Es ist beabsichtigt, die Abgabenbescheide über die Grundbesitzabgaben, wie in der Vergangenheit, im Dezember zu produzieren und im Jahr 2012 zuzustellen. Dies soll zeitgleich mit den Verbrauchsabrechnungen der Verbandsgemeindewerke erfolgen. Nur hierdurch ist ein rechtzeitiger Eingang von Steuerzahlungen sichergestellt. Es ist daher erforderlich, dass der Ortsgemeinderat die Steuerhebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sowie die Steuerhebesätze für die Hundesteuer bei Änderungswünschen vorab beschließt.
Die Steuerhebesätze werden für die Haushaltsjahre 2012/2013 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 2012 / 2013
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. / 300 v.H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 338 v. H. / 338 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H. / 380 v.H.
Die Hundesteuer wird für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden, wie folgt festgesetzt:
2012 / 2013
für den ersten Hund 30 EUR / 30 EUR
für den zweiten Hund 72 EUR / 72 EUR
für jeden weiteren Hund 150 / EUR 150 EUR
Die Hundesteuersatzung in Bezug auf Kampfhunde bleibt unverändert.
Die endgültige Entscheidung trifft der Ortsgemeinderat mit Beschluss der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012/2013 bzw. mit Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung für 2012.
Für dringend durchzuführende Investitionen an Straßen innerhalb der Ortsgemeinde sollen pauschal 9.000 EUR im Haushaltsplan 2012 und 3.000 EUR im Haushaltsplan 2013 veranschlagt werden.
 
Unter Tagesordnungspunkt Verschiedenes informierte der Vorsitzende den Ortsgemeinderat und die anwesenden Einwohner unter anderem darüber, dass die erforderliche Brückenüberprüfung zwischenzeitlich stattgefunden hat und bei der Brücke am Kuhweg keine Beanstandungen festgestellt wurden. Lediglich bei der Brücke zur Mühle wurden kleinere Mängel an den Fugen festgestellt. Diese werden in Kürze vom Ratsmitglied Roland Opperman fachmännisch repariert.
 
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden folgende Angelegenheiten angesprochen:
· Eine Einwohnerin beanstandete, dass die Bürgersteige in den Kreuzungsbereichen keine Absenkungen hätten und damit für Rollstuhlfahrer völlig ungeeignet sind. Der Ortsgemeinderat beabsichtigt, im kommenden Jahr nach einer Begehung festgestellte Mängel zu beseitigen und neue Gehwege zu errichten.
· Die anwesenden Einwohner baten um Informationen zu dem beabsichtigten Hotelneubau am Kuhweg. Der Ortsbürgermeister erläuterte das beabsichtigte Bauprojekt. Herr Maus - Inhaber des Mehrbachrestaurants - plante ursprünglich eine Erweiterung des bestehenden Gebäudekomplexes. Diese Erweiterung war genehmigungsfähig, wäre jedoch nur mit vielen Einschränkungen möglich gewesen. Daraufhin plant der Investor, ein Grundstück am Kuhweg - außerhalb des Flächennutzungsplans - zu erwerben. Die Planung sieht einen "4 Sterne plus" Hotelneubau mit ca. 50 Zimmern und einem Wellness-Bereich mit Schwimmbad vor. Eine Erweiterungsmöglichkeit soll vorbehalten bleiben. Diese Investition umfasst ca. 5 - 7 Mio. EUR und würde ca. 50 Arbeitsplätze schaffen. Die anwesenden Einwohner, ausnahmslos vom Kuhweg, sprachen sich grundsätzlich dagegen aus. Bedenken bestehen in erster Linie darin, dass der Hotelbau völlig überdimensioniert sei und nicht in das Dorf passen würde. Zudem würde sowohl während der Bauphase und auch später durch die Zu- und Abfahrten von Gästen und Lieferanten mit stark erhöhtem Durchgangsverkehr am Kuhweg zu rechnen sein, obwohl derzeit eine Beruhigung angestrebt wird. Auch die anwesenden Ratsmitglieder äußerten sich skeptisch in Anbetracht der ggf. auf die Ortsgemeinde zukommenden Kosten in Bezug auf Erschließung des Grundstücks und Instandsetzung der gemeindeeigenen Zuwegung sowie zusätzlich erforderlicher Kosten, z. B. in Bezug auf erweiterten Winterdienst etc. Der Ortsbürgermeister dagegen befürwortet weiterhin das Projekt, da er hier die Zukunft des Ortes und die Beschäftigungssituation der zukünftigen Generationen sieht. Die vorgebrachten Einwände wurden sehr kontrovers diskutiert und die gegensätzlichen Standpunkte jeweils ausführlich dargelegt. Am Sitzungsende waren sich alle Anwesenden (Ortsgemeinderat und Bürger) einig, dass eine Einwohnerversammlung stattfinden soll, in der alle Bürger ausführliche Informationen über das geplante Projekt erhalten und der Ortsgemeinderat in einer folgenden Sitzung über die Änderung des Flächennutzungsplans entscheidet.

 

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