Kampfhund kann teuer werden

 

 

Immer mehr Ortsgemeinden in der VG Altenkirchen führen erhöhten Steuersatz für gefährliche Rassen ein - Ziel: Abschreckung

Wenn wieder einmal ein Kampfhund einen Menschen angegriffen hat, werden im Nachhinein meist härtere Gesetze gefordert. Mehrere Ortsgemeinden in der VG Altenkirchen gehen nun jedoch einen anderen Weg: Sie setzen auf Vorbeugung und verlangen für gefährliche Hunde einen deutlich höheren Steuersatz.

ALTENKIRCHEN. Immer mehr Ortsgemeinden in der VG Altenkirchen nutzen die gesetzliche Möglichkeit, das Halten von Kampfhunden höher zu besteuern. Zuletzt hat der Gemeinderat in Mammelzen einen entsprechenden Entschluss gefasst. Dort müssen pro gefährlichem Hund ab dem kommenden Jahr stattliche 500 Euro gezahlt werden. Ähnliche Satzungen gibt es bereits in Almersbach, Forstmehren, Isert, Racksen, Gieleroth und Stürzelbach. Auch der Michelbacher Ortsgemeinderat zieht die Einführung einer Kampfhundesteuer in Erwägung, sobald ein entsprechendes Tier vom Ordnungsamt der VG Altenkirchen gemeldet wird.

"Wir haben diese Änderung hauptsächlich zur Abschreckung beschlossen", erläutert der Ortsbürgermeister von Mammelzen, Dieter Rütscher - es soll nach Möglichkeit erst gar niemand auf die Idee kommen, einen Kampfhund anzuschaffen. Die Haltung eines nicht als gefährlich geltenden Hundes ist dagegen vergleichsweise günstig. Der Steuersatz liegt in Mammelzen ab 2008 zwischen 24 Euro (erster Hund) und 80 Euro (ab dem dritten Hund).

Rechtsgrundlage für die höhere Besteuerung von Kampfhunden ist eine sogenannte Gefahrenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Demnach gelten die Rassen Pit-Bull-Terrier, Stafford Bull-Terrier und American Staffordshire Terrier als "unwiderlegbar gefährlich". Bei den Hunderassen Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeux Dogge, Fila Brasileiro, Mastino Napolitano, Mastiff und Tosa Inu wird eine erhöhte Gefährlichkeit vermutet. Der jeweilige Halter muss bei diesen Tieren nachweisen, dass sie nicht gefährlich sind. Geeignet ist hierfür etwa ein tierärztliches Gutachten. Nach gängiger Rechtsprechung kann die Steuer für einen solchen Kampfhund bis zu 600 Euro im Jahr betragen. Ob eine höhere Steuer erhoben wird, entscheidet letztlich allerdings jede einzelne Ortsgemeinde.

In der Verbandsgemeinde Altenkirchen sind die höheren Steuersätze in erster Linie zur Vorbeugung eingeführt worden. "Derzeit gibt es nämlich keinen einzigen besteuerten Kampfhund in der VG", sagt Hartmut Hassel vom Fachbereich Finanzen der Verwaltung. Überhaupt sei die Hundesteuer für die Kommunen als Einnahmequelle eher unbedeutend. Sie erfüllt mehr eine Regulierungsfunktion: Die Gemeinden haben so die Möglichkeit, den Hundebestand in ihrem Zuständigkeitsbereich einigermaßen zu kontrollieren.

In der Stadt Altenkirchen etwa gibt es derzeit rund 250 Hunde, was für Einnahmen in Höhe von zirka 9500 Euro jährlich sorgt - gemessen am Etat der Stadt keine hohe Summe. In der gesamten VG zählt die Verwaltung aktuell 1937 Hunde. Der Bestand ist seit einigen Jahren weitgehend stabil. Wie teuer die Haltung eines Hundes letztlich ist, richtet sich übrigens nicht nur bei gefährlichen Rassen nach den Entscheidungen des Ortsgemeinderats. Auch bei allen anderen Hunden können die Steuersätze deutlich differieren. So berechnen die Gemeinden Bachenberg, Busenhausen und Kraam für die Haltung des ersten Hundes gerade einmal 18 Euro pro Jahr. In Gieleroth dagegen beträgt der Satz stolze 48 Euro.    Thorsten Ferdinand

 

 

 

http://rhein-zeitung.de/07/08/30/HA/00000204.html
30.08.2007 © RZ-Online (www)

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