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Kampfhund
kann teuer werden |
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Immer mehr Ortsgemeinden in der VG
Altenkirchen führen erhöhten Steuersatz für gefährliche Rassen ein - Ziel: Abschreckung Wenn wieder einmal ein Kampfhund einen
Menschen angegriffen hat, werden im Nachhinein meist härtere Gesetze
gefordert. Mehrere Ortsgemeinden in der VG Altenkirchen gehen nun jedoch
einen anderen Weg: Sie setzen auf Vorbeugung und verlangen für gefährliche
Hunde einen deutlich höheren Steuersatz. ALTENKIRCHEN. Immer mehr Ortsgemeinden in
der VG Altenkirchen nutzen die gesetzliche Möglichkeit, das Halten von
Kampfhunden höher zu besteuern. Zuletzt hat der Gemeinderat in Mammelzen
einen entsprechenden Entschluss gefasst. Dort müssen pro gefährlichem Hund ab
dem kommenden Jahr stattliche 500 Euro gezahlt werden. Ähnliche Satzungen
gibt es bereits in Almersbach, Forstmehren, Isert, Racksen, Gieleroth und
Stürzelbach. Auch der Michelbacher Ortsgemeinderat zieht die Einführung einer
Kampfhundesteuer in Erwägung, sobald ein entsprechendes Tier vom Ordnungsamt
der VG Altenkirchen gemeldet wird. "Wir haben diese Änderung
hauptsächlich zur Abschreckung beschlossen", erläutert der
Ortsbürgermeister von Mammelzen, Dieter Rütscher - es
soll nach Möglichkeit erst gar niemand auf die Idee kommen, einen Kampfhund
anzuschaffen. Die Haltung eines nicht als gefährlich geltenden Hundes ist
dagegen vergleichsweise günstig. Der Steuersatz liegt in Mammelzen ab 2008
zwischen 24 Euro (erster Hund) und 80 Euro (ab dem dritten Hund). Rechtsgrundlage für die höhere Besteuerung
von Kampfhunden ist eine sogenannte Gefahrenverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Demnach gelten die Rassen Pit-Bull-Terrier, Stafford Bull-Terrier und
American Staffordshire Terrier als "unwiderlegbar gefährlich". Bei
den Hunderassen Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeux Dogge, Fila
Brasileiro, Mastino Napolitano, Mastiff und Tosa Inu wird eine erhöhte
Gefährlichkeit vermutet. Der jeweilige Halter muss bei diesen Tieren
nachweisen, dass sie nicht gefährlich sind. Geeignet ist hierfür etwa ein
tierärztliches Gutachten. Nach gängiger Rechtsprechung kann die Steuer für
einen solchen Kampfhund bis zu 600 Euro im Jahr betragen. Ob eine höhere
Steuer erhoben wird, entscheidet letztlich allerdings jede einzelne
Ortsgemeinde. In der Verbandsgemeinde Altenkirchen sind
die höheren Steuersätze in erster Linie zur Vorbeugung eingeführt worden.
"Derzeit gibt es nämlich keinen einzigen besteuerten Kampfhund in der
VG", sagt Hartmut Hassel vom Fachbereich Finanzen der Verwaltung.
Überhaupt sei die Hundesteuer für die Kommunen als Einnahmequelle eher
unbedeutend. Sie erfüllt mehr eine Regulierungsfunktion: Die Gemeinden haben
so die Möglichkeit, den Hundebestand in ihrem Zuständigkeitsbereich
einigermaßen zu kontrollieren. In der Stadt Altenkirchen etwa gibt es
derzeit rund 250 Hunde, was für Einnahmen in Höhe von zirka 9500 Euro
jährlich sorgt - gemessen am Etat der Stadt keine hohe
Summe. In der gesamten VG zählt die Verwaltung aktuell 1937 Hunde. Der
Bestand ist seit einigen Jahren weitgehend stabil. Wie teuer die Haltung
eines Hundes letztlich ist, richtet sich übrigens nicht nur bei gefährlichen
Rassen nach den Entscheidungen des Ortsgemeinderats. Auch bei allen anderen
Hunden können die Steuersätze deutlich differieren. So berechnen die
Gemeinden Bachenberg, Busenhausen und Kraam für die Haltung des ersten Hundes
gerade einmal 18 Euro pro Jahr. In Gieleroth dagegen beträgt der Satz stolze
48 Euro. Thorsten Ferdinand
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