Aus der Sitzung des Ortsgemeinderats vom 31. Oktober 2011

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderats vom 31. Oktober 2011 In dieser Sitzung standen zunächst Haushaltsplanung und Steuerhebesätze für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 zur Beratung.
Im Doppelhaushalt 2012/2013 sollen nach der nun beschlossenen Haushaltsvorplanung folgende Mittel zur Verfügung gestellt werden:
1. 20.000 EUR für die anstehende DSL - Versorgung
2. 5.000 EUR für die Instandhaltung des Spielplatzes
3. 5.000 EUR für Überprüfung und evtl. erforderliche Todholzentfernung am Naturdenkmal "Alte Eiche".
4. 5.000EUR für unbedingt notwendige Oberflächenreparaturen zur Ausbesserung von Schlaglöchern an Ortsstraßen sowie zur Anschaffung neuer Mülleimer als Ersatz für in der Flur aufgestellte Behältnisse.
 
Das Land Rheinland- Pfalz hat das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) mit Wirkung zum 1. Januar 2011 geändert. Neben einer Reihe anderer Änderungen ist zum einem der Schwellenwert von 76,24 % auf 75 % herabgesetzt worden. Durch diese Reduzierung erhalten die Ortsgemeinden weniger Schlüsselzuweisungen A. Zum anderen sind die Ortsgemeinden insbesondere durch die Änderung der sogenannten "Nivellierungssätze" bei den Realsteuern betroffen. Die Steuereinnahmen bei der Grundsteuer A und B sowie bei der Gewerbesteuer werden auf der Grundlage der Ist- Einnahmen, unabhängig von dem jeweiligen Hebesatz der Ortsgemeinde, bei der Ermittlung der Steuerkraft auf die sogenannten "Nivellierungssätze" umgerechnet. Das bedeutet, dass die Ortsgemeinde bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung und somit auch bei der Berechnung der Umlagen für Kreis und Verbandsgemeinde so gestellt wird, als ob sie Hebesätze in Höhe der Nivellierungssätze hätte. Liegen die gemeindlichen Hebesätze unter den Nivellierungssätzen, so zahlt die Ortsgemeinde Umlagen auch für Steuerbeträge, die sie tatsächlich nicht einnimmt. Das Gleiche gilt für die Berechnung von Schlüsselzuweisungen.
Seitens des Landes wurden die Nivellierungssätze wie folgt geändert:
Grundsteuer A 269 v. H. auf 285 v. H.
Grundsteuer B 317 v. H. auf 338 v. H.
Gewerbesteuer 352 v. H. Unverändert
Rein rechnerisch erhöht sich hierdurch die Steuerkraft der Ortsgemeinden. Dies hat zur Folge, dass bei gleichbleibenden Hebesätzen die Ortsgemeinden weniger Schlüsselzuweisungen A erhalten und höhere Umlagen an den Kreis und an die Verbandsgemeinde zahlen müssen. Der Unterschied ist insbesondere bei der Grundsteuer B wesentlich. Es ist beabsichtigt, die Abgabenbescheide über die Grundbesitzabgaben, wie in der Vergangenheit, im Dezember zu produzieren und im Jahr 2012 zuzustellen. Dies soll zeitgleich mit den Verbrauchsabrechnungen der Verbandsgemeindewerke erfolgen. Nur hierdurch ist ein rechtzeitiger Eingang von Steuerzahlungen sichergestellt. Es ist daher erforderlich, dass der Ortsgemeinderat die Steuerhebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sowie die Steuerhebesätze für die Hundesteuer bei Änderungswünschen vorab beschließt.
Beschluss:
Die Steuerhebesätze wurden für die Haushaltsjahre 2012/2013 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 2012 / 2013
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 285 v. H. / 285 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 338 v. H. / 338 v. H.
2. Gewerbesteuer 360 v. H. / 360 v. H.
Die Hundesteuer für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebiets gehalten werden, bleibt bis einschließlich dem Haushaltsjahr 2013 unverändert.
Die endgültige Entscheidung trifft der Ortsgemeinderat mit Beschluss der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2012/2013 bzw. mit Beschluss der Nachtragshaushaltssatzung für 2012.
 
Nächstes Thema war die DSL-Versorgung. Der Landkreis Altenkirchen hat sich für eine bessere DSL-Versorgung im Kreisgebiet bemüht. Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie des Kreises liegt vor. Leider wurde beim Interessenbekundungsverfahren für Kraam kein Breitbandanbieter gefunden. Um für Kraam zukunftsfähige Strukturen zu schaffen wird eine Ausschreibung mit den Nachbargemeinden Rettersen, Mehren, Hirz-Maulsbach, Fiersbach, Ersfeld und Forstmehren angestrebt. Ohne die anderen Ortsgemeinden wird Kraam kein Angebot von der Telekom erhalten. Bei Gesprächen mit der Deutschen Telekom ergaben sich Kosten von insgesamt ca. 238.000 EUR für einen oberirdischen Ausbau für alle Orte zusammen. Die Kosten für Kraam, Ersfeld und Forstmehren betragen ca. 50.000 EUR für einen oberirdischen Ausbau. Die genaue Summe ergibt sich erst nach einer Ausschreibung, wenn die entsprechenden Angebote vorliegen. Derzeit werden nur Ausschreibungen durch das Land zugelassen, wenn die Finanzierung durch das Land geklärt ist. In diesem Zusammenhang wird bis zum 30.09.2011 abgestimmt, ob eine Landesförderung erfolgt. Nach dem derzeitigen Stand empfiehlt sich aber, ggf. auch ohne Landesförderung die DSL-Versorgung zu verbessern. Derzeit bestehen Überlegungen, dass die Breitband-/DSL-Versorgung von der Verbandsgemeinde Altenkirchen übernommen wird. Dafür ist es notwendig, dass die jeweilige Ortsgemeinde der Verbandsgemeinde die Aufgabe anbietet. Damit der Ortsbürgermeister ggf. handeln kann, ist diese Ermächtigung erforderlich. Der Ortsgemeinderat sprach sich dafür aus, eine zukunftsfähige Breitbandversorgung für den Ort Kraam zu schaffen und die Finanzmittel in der erforderlichen Höhe bereitzustellen. Der Ortsbürgermeister wurde ermächtigt, die für die Planung und Ausschreibung erforderlichen Vereinbarungen in Abstimmung mit den Beigeordneten zu treffen und die Aufgabe Breitbandversorgung/DSL der Verbandsgemeinde Altenkirchen als eigene Aufgabe der Verbandsgemeinde anzubieten.
 
Anschließend informierte Ortsbürgermeister Kohl den Ortsgemeinderat über festgestellte Mängel aus der Spielplatzüberprüfung vom 05.10.2011. Auch wenn der Mängelbericht noch nicht vorlag, wurde bei der Aufzählung der Mängel deutlich, dass Spielgeräte altersbedingt repariert oder auch ausgetauscht werden müssen. Nach einer Grobschätzung belaufen sich die Kosten auf etwa 4.500 EUR. Im Doppelhaushaltsplan 2012/2013 sollen deshalb für Reparatur bzw. Erneuerung 5.000 EUR eingeplant werden.
 
Des Weiteren informierte der Vorsitzende die Ratsmitglieder über
a. folgende in der letzten Dienstbesprechung der Ortsbürgermeister besprochenen Themen:
- Besichtigung des Bauhofs mit Vorstellung der Gerätschaften
- Nachtragshaushalt der Verbandsgemeindewerke
- Erhöhung des Mitgliedsbeitrags des Gemeinde- und Städtebundes aufgrund einer Änderung der Beitragsstruktur und der Einführung eines Sockelbeitrags.
b. die Kosten von 379,10 EUR für Schlegelarbeiten an Wirtschaftswegen in Kraam- Heuberg.
c. ein Dankschreiben der Bürgermeister-Raiffeisen-Schule Weyerbusch für den bei Erweiterung des Schulgebäudes gespendeten Betrag von 30 EUR.
d. die Umstellung der Ortsnetzbeleuchtung auf die energieeffiziente LED-Technik.
f. kinder- und jugendfreundliche Dorferneuerung gem. den vom Ministerium des Innern und für Sport vorgelegten Leitlinien.

 

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